Der Geruchssinn geht übers Verfallsdatum

09.06.2020
2/2020

Das allgegenwärtige «mindestens haltbar bis ...» auf unseren Lebensmittelpackungen verursacht einen erheblichen Teil des Lebensmittelabfalls in der Schweiz. Das soll sich ändern: indem das Datum weniger absolut ausgelegt wird.

2,8 Millionen Tonnen Lebensmittel gehen in der Schweiz jährlich verloren. Pro Person entspricht das etwa 330 Kilogramm vermeidbaren Lebensmittelabfalls – pro Jahr. Gemäss der Organisation «foodwaste.ch» ist es im Schnitt jedes dritte Lebensmittel, das in der Schweiz auf dem Weg vom Feld auf den Teller verschwendet wird. 

Lokale Initiativen zur Verminderung der vom Handel entsorgten einwandfreien Ware gibt es viele: Die «Äss-Bar» in Basel verkauft Backwaren und Patisserie, die von Bäckereien bis zum Ladenschluss nicht verkauft werden konnten unter dem Motto «frisch von gestern» zu einem reduzierten Preis. Bei «Foodsharing» holt ein Netzwerk von Freiwilligen bei Betrieben nicht mehr verkäufliche Waren ab und verteilt sie weiter: an das persönliche Netzwerk, an Bedürftige im Rahmen von Foodsharing-Tandems oder auf die öffentlich zugänglichen «Fair-Teiler» in Zürich, Zug, Basel und Bern.

Food Waste entsteht in Privathaushalten

Doch gefordert wären vor allem die Privathaushalte: Ein Grossteil der Lebensmittel wird vom Konsumenten weggeworfen. Zusammen mit der Gastronomie verursachen Privathaushalte rund 35 Prozent der Lebensmittelabfälle, mehr als Dreifache von dem, was im Gross- und Detailhandel anfällt. Pro Person und Jahr also 620 Franken, die damit in der Tonne landen. 

Eine massgebliche Ursache ist das zwingend auf jede Lebensmittelpackung aufzubringende Mindesthaltbarkeitsdatum: Anstatt sich auf ihre Sinne zu verlassen, halten sich Verbraucher strikt daran oder interpretieren es gar falsch. Das Mindesthaltbarkeitsdatum verspricht, dass das jeweilige Lebensmittel mindestens bis zum aufgedruckten Datum seine volle Qualität enthält. Doch schon der Name des Richtwerts führt schnell zu falschen Schlussfolgerungen: Oft werden Lebensmittel nach dem Ablauf dieses Datums weggeschmissen, obwohl sie noch geniessbar sind. Vor allem verpackte Lebensmittel sind davon betroffen. Die «Too Good To Go»-Kampagne will das ändern.

«Oft länger gut»

Wer ein Joghurt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums wegwirft, ist in bester Gesellschaft: Rund 10 Prozent der Lebensmittelabfälle in Europa sind laut der «Too Good To Go»-Kampagne auf zu strikte Auslegung der Haltbarkeitsdaten zurückzuführen. Das wäre nicht nötig: Während es sich nämlich bei dem Vermerk «zu verbrauchen bis» um einen Sicherheitsindikator handelt, der bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie etwa Hackfleisch oder Fisch per Gesetz vorgegeben ist, handelt es sich bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich um einen Qualitätsindikator: Der Hersteller garantiert, dass bei angemessener Lagerung eine einwandfreie Qualität bis zum genannten Datum vorhanden ist. Ungeniessbar oder verdorben sind die meisten Lebensmittel nach Ablauf des Datums jedoch noch lange nicht.

Mit einer neuen Beschriftung möchte die Kampagne «Too Good To Go» gegen Verluste bei Lebensmitteln der zweiten Kategorie ankämpfen. Mit dem Zusatz «oft länger gut» sollen Konsumenten darauf hingewiesen werden, dass ein Test mit den Sinnen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sinnvoll ist.

14 Tage übers Datum hinaus haltbar

Eine Untersuchung der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat ergeben, dass 92 Prozent der getesteten Lebensmittel noch zwei Wochen nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdaten geniessbar waren. Selbst vier Wochen nach Ablauf der Frist hätte der Konsum keine gesundheitlichen Schäden mit sich gebracht. 

Bereits 2012 hatte die Zürcher Nationalrätin Tina Moser mit einer Interpellation den Bundesrat nach einer Änderung der Praxis von  Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdaten gefragt. Im August des letzten Jahres erklärte die Landesregierung denn auch, dass sie den Ersatz des  Mindesthaltbarkeitsdatums durch ein Verfallsdatum prüfen wolle. Betroffene Lebensmittel wären damit offiziell einige Tage länger haltbar, die neue Beschriftung solle für mehr Klarheit beim Verbraucher sorgen.  

Die Terminologie rund um das Datum wird kontrovers diskutiert. In einem sind sich jedoch alle einig: Die Schweiz hat sich im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung verpflichtet, die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Dabei ist jeder Einzelne gefragt: Und das geht ganz einfach, indem man seine Sinne und seinen gesunden Menschenverstand benutzt, bevor etwas im Abfall landet.

«Too Good To Go» ist eine Bewegung gegen Food Waste. Über eine Gratis-App verbindet das Start-up Restaurants, Supermärkte oder Bäckereien mit Nutzern, damit sie gemeinsam Lebensmittel retten können: toogoodtogo.ch. Auf foodwaste.ch informiert der Verein «Foodwaste» über lokale Initiativen. Er verschreibt sich dem Ziel, den gesellschaftlichen Dialog zu fördern, und liefert Anstösse zu innovativen Lösungsansätzen.